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Fragen zur Anmeldung

Wie melde ich mich zu Beratungsgesprächen an?

Wenden Sie sich zunächst an unser Sekretariat, um telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

In der Regel bekommen Sie innerhalb weniger Wochen einen ersten Termin.

Wieviel kostet eine Sitzung im "Familljen-Center"?

Die freiwillige Kostenbeteiligung richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten.

Als Orientierungswerte zur Selbsteinschätzung des Kostenbeitrages gilt das monatliche Nettoeinkommen. Bei Paaren oder Familien mit zwei Gehältern gilt das kumulierte Einkommen.

unter 2.000 € :   5 - 10 € pro Sitzung

2.000-3000 € : 10 - 20 € pro Sitzung

3.000-6000 € : 20 - 50 € pro Sitzung

über 6.000 €  : 50 - 80 € pro Sitzung

Weniger (oder mehr) ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Der Kostenbeitrag kann entweder gleich nach jeder Sitzung oder gebündelt jeweils zum Monatsende auf das Konto IBAN LU42 1111 0732 5116 0000, Code BIC: CCPLLULL des "Familljen-Center" zu überweisen.

Ihre persönliche Referenznummer zur Überweisung bekommen Sie bei ihrem Berater/ihrer Beraterin.

Viele Angebote im "Familljen-Center" werden im Rahmen einer Konvention vom Ministère de la Famille bezuschusst. Die freiwillige Eigenbeteiligung in Form eines empfohlenen Kostenbeitrages im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten ermöglicht es uns, weitere Beratungs- und Mediationsstunden aber auch Gruppenaktivitäten anzubieten, um auf die große Nachfrage eingehen zu können.

Kann ich mich auch mit meinem Partner oder meinen Kindern zusammen anmelden?

Neben Einzelgesprächen bietet das "Familljen-Center" auch Paar- und Familiengespräche an (auch Eltern-Kind-Gespräche).

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie lieber allein oder besser mit PartnerIn bzw. Familienangehörigen kommen sollen, besprechen Sie diese Frage mit dem Berater / der Beraterin im Aufnahmegespräch. Generell raten wir bei Partnerschaftsproblemen zu einer gemeinsamen Paarberatung oder -therapie.

Im Falle einer Trennung bietet das "Familljen-Center" Mediation für Paare an und leistet Hilfestellung beim Aushandeln einer Scheidungsvereinbarung.

Wann bin ich beim "Familljen-Center" nicht an der richtigen Adresse? Gibt es Ausschlusskriterien für Beratungsanfragen?

Folgende Anfragen oder Zielgruppen können wir nicht aufnehmen, weil sie nicht unserem Zuständigkeitsbereich entsprechen:

• Einzelberatung für Jugendliche unter 16 Jahren (außer in begründeten Ausnahmefällen, oder im Rahmen einer Familientherapie)

• Die Beratung von Menschen, deren therapeutischer Bedarf über das ambulante Unterstützungsangebot des Familljen-Centers hinausgeht. Die Ersuchen werden an geeignete Einrichtungen wie Notdienste, Krankenhäuser, Psychiater und spezialisierte psychosoziale Dienste weitergeleitet.

• Suchtprobleme: akute Phasen der Sucht, Substanzmissbrauch (Drogen, Alkohol, Medikamente, Online-Spiele usw.)

• Obligatorische therapeutische Interventionen für Paare oder Familien (gerichtliche Anordnung zur Therapie) sind nur möglich, wenn Motivation und Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorhanden sind.

• Paare oder Familien mit einer gerichtlichen Auflage für Familien- oder Paartherapie ohne ausreichende Eigenmotivation und Bereitschaft zur Mitarbeit.

An welche Einrichtungen kann ich mich wenden, wenn ich nicht beim Familljen-Center aufgenommen werden kann?

Wenn das Familljen-Center nicht in der Lage ist, Sie zu betreuen, verweisen wir Sie an die spezialisierten Einrichtungen oder Dienste, mit denen wir zusammenarbeiten (Link).